Physio netzwerk ost

Sie haben Fragen?
Wir haben Antworten!

Welche Therapien bietet die Praxis an?

Wir bieten Physiotherapie an – sowohl als Einzel- als auch als Gruppentherapie. Schwerpunkte liegen unter anderem im neurologischen und orthopädischen Bereich.

Behandelt ihr auch Kinder?

Nein, die Behandlung von Kindern bieten wir in der Physiotherapie nicht an, da dies spezielle Fortbildungen erfordert.

Bietet ihr Hausbesuche an?

Ja, wir führen auf ärztliche Verordnung auch Hausbesuche durch. So kannst du die Therapie direkt in deinem häuslichen Umfeld erhalten.

Benötige ich eine ärztliche Verordnung für die Therapie?

In der Regel ja. Die Physiotherapie ist ein Heilmittel, das vom Arzt oder von der Ärztin verordnet wird. Bring diese Verordnung bitte zum ersten Termin mit.

Wer stellt das Gesundheitsticket aus?

Das Gesundheitsticket wird nicht vom Arzt, sondern vom Arbeitgeber ausgestellt. Der Arzt stellt lediglich die Heilmittelverordnung aus.

Wie läuft die erste Therapie-Stunde ab?

Im ersten Termin nehmen wir uns Zeit für ein Gespräch, eine gründliche Befunderhebung und klären gemeinsam deine Ziele. Anschließend erstellen wir deinen individuellen Therapieplan.

Wie lange dauert eine Behandlungseinheit?

Je nach Verordnung beträgt eine Behandlungseinheit ab 15 Minuten – möglich sind 15, 20, 30, 45 oder 60 Minuten.

Gibt es Wartezeiten auf einen Termin?

Wir sind bemüht, dir zeitnah einen Termin zu geben. Die Wartezeit hängt von der aktuellen Auslastung und der gewünschten Behandlung ab.

Was passiert, wenn ich einen Termin kurzfristig absage?

Bitte sag uns spätestens 24 Stunden vor dem Termin Bescheid, wenn du ihn nicht wahrnehmen kannst. Bei kurzfristigeren Absagen oder wenn du nicht erscheinst, müssen wir ein Ausfallhonorar berechnen – die Krankenkasse übernimmt diese Kosten nicht.

Rechtliche Grundlage dafür ist der Behandlungsvertrag nach §§ 630a ff. BGB in Verbindung mit § 615 BGB (Vergütung bei Annahmeverzug), der über § 630b BGB auch für Behandlungsverträge gilt. Diesen Behandlungsvertrag bekommst du vor Beginn der Behandlung von uns zur Unterschrift – darin ist die Absagefrist ausdrücklich vereinbart.

Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

Bring bitte deine ärztliche Verordnung, deine Versichertenkarte und ein Handtuch mit. Ein Personalausweis ist nicht zwingend notwendig. Vorhandene Befunde und Arztberichte sind hilfreich.

Kann ich auch als Selbstzahler Therapie in Anspruch nehmen?

Ja, neben ärztlich verordneten Leistungen bieten wir auch Therapie für Selbstzahler an. Sprich uns dafür gerne direkt an.

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